AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der "DieHundeversteher"


1.

Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

2.

Jeder Hund muss geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

3.

Die Teilnehmer / innen haften für alle von sich und / oder von Ihrem Hund verursachten Schäden.

4.

"DieHundeversteher“ übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung u. Ausführung der gezeigten u. veranlassten Übungen entstehen. Es wird keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden übernommen.

Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer / innen auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen u. in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen u. Tiere an den Unterrichts-, Spiel – u. / oder Beratungsstunden, sowie während eines Betreuungstermin erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko.

5.

"DieHundeversteher“ behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Vorraussetzungen und dem Alter der Hunde anzupassen.

6.

"DieHundeversteher“ behält sich vor, die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzel- oder Gruppenunterrichts individuell zu bestimmen.

7.

"DieHundeversteher“ behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen – z.B. wenn der Hundehalter das Training / den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen widersetzt.

8.

Es wird keinerlei Erfolgsgarantie gewährt, da die Teilnehmer/innen mit verantwortlich sind!!

9.

Der Hundehalter versichert, den "DieHundeversteher“ alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.

10.

"DieHundeversteher“ behält sich vor, wenn nach eigenem Ermessen erforderlich, den in Obhut gegebenen Hund einen Maulkorb anzulegen.

11.

Es werden im Umgang mit dem Hund keine Würge- u. Stachelhalsbänder, sowie sonstige Hilfsmittel für eine nicht artgerechte Haltung des Tieres sowie scharf machende Artikel akzeptiert.

12.

Gefährliche Hunde oder Tiere die von Seiten der "DieHundeversteher“ als gefährlich eingestuft sind, werden nur im Einzelunterricht beschäftigt.

13.

Während eines Betreuungstermins/Ausführdienst wird keine Haftung für Schäden die durch Dritten hervorgerufen werden (z.B. entgegenkommende Hundehalter die ihren Hund nicht an der Leine führen und es somit eventuell zu einer Beißerei kommen könnte) übernommen.

14.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15.

Der Gerichtsstand ist Stuttgart.