AGB`s

1.
Für jedes Tier und jeden Halter/Hundeführer muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

 

2.
Jeder Hund muss geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

 

3.
Die Teilnehmer/innen haften für alle von sich und/oder von Ihrem Hund verursachten Schäden.

 

4.
"Die Hundeversteher“ übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung u. Ausführung der gezeigten u. veranlassten Übungen entstehen. Es wird keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden übernommen.

Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer/innen auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen u. in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen u. Tiere an den Unterrichts-,Spiel–u./oder Beratungsstunden, sowie während eines Betreuungstermin erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko.

 

5.
"Die Hundeversteher“ behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Vorraussetzungen und dem Alter der Hunde anzupassen.

 

6.
"Die Hundeversteher“ behält sich vor, die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzel- oder Gruppenunterrichts individuell zu bestimmen.

 

7.
"Die Hundeversteher“ behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen - z.B. wenn der Hundehalter das Training/den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen widersetzt.

 

8.
Es wird keinerlei Erfolgsgarantie gewährt, da die Teilnehmer/innen mit verantwortlich sind!!

 

9.
Der Hundehalter versichert, den "Die Hundeversteher“ alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.

 

10.
"Die Hundeversteher“ behält sich vor, wenn nach eigenem Ermessen erforderlich, den in Obhut gegebenen Hund einen Maulkorb anzulegen.

 

11.
Es werden im Umgang mit dem Hund keine Würge- u. Stachelhalsbänder, sowie sonstige Hilfsmittel für eine nicht artgerechte Haltung des Tieres sowie scharf machende Artikel akzeptiert.

 

12.
Gefährliche Hunde oder Tiere die von Seiten der "Die Hundeversteher“ als gefährlich eingestuft sind, werden nur im Einzelunterricht beschäftigt.

 

13.
Während eines Betreuungstermins/Ausführdienst wird keine Haftung für Schäden die durch Dritten hervorgerufen werden (z.B. entgegenkommende Hundehalter die ihren Hund nicht an der Leine führen und es somit eventuell zu einer Beißerei kommen könnte) übernommen.

 

14.
Der Hundehalter erklärt, daß das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen.

15.
Der Hundehalter erklärt, daß sein Tier die üblichen Schutzimpfungen besitzt und im übrigen gesund und frei von Seuchen ist. Die Hundepension ist berechtigt, verbindlich angemeldete Hunde, die nicht im Besitz aller üblichen Schutzimpfungen (einschließlich Zwingerhusten, in den Monaten Mai bis Oktober auch per Nasenimpfstoff) sind, nicht in der Pension aufzunehmen. Ein Erstattungsanspruch hinsichtlich einer evtl. geleisteten Anzahlung besteht in diesem Fall nicht.

16.
Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen die Impfpflicht entstehen.

17.
Der Hundehalter haftet für jegliche durch seinen Hund während dessen Pensionsaufenthaltverursachten Sach- und Personenschäden im vollen Umfang, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hundepension.

18.
Eine Haftung bei Erkrankung des Hundes während dessen Pensionsaufenthaltes übernimmt die Hundepension nicht. Eine Haftung für Schäden am Hund wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhaltens des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Pension verursacht wurde.

19.
Chronische Krankheiten sind der Hundepension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Hundehalter ist ebenfalls verpflichtet, die Hundepension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Streßanfälligkeit eines Hundes vorab zu informieren.

20.
Die Hundepension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Hundes, es sei denn, der Hundepension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Hundes der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadensersatzpflicht aus.

21.
Für mitgebrachte Sachen des Hundes übernimmt die Hundepension keine Haftung.

22.
Wird ein gebuchter Pensionsaufenthalt nicht mindestens zwei Wochen vor Pensionsantritt abgesagt, ist der Hundehalter verpflichtet, den halben Pensionspreis als Stornokosten zu zahlen. Dabei ist es nicht erheblich, ob die Buchung telefonisch, per E-Mail oder persönlich vorgenommen wurde.

23.
Wird der Hund nicht binnen 7 Tagen nach der vereinbarten Pensiondauer abgeholt, so ist der Halter unter Fristsetzung von 7 Tagen mit eingeschriebenem Brief zur Abholung aufzufordern. Nach Fristablauf kann der Pensionsinhaber über den Hund frei verfügen oder diesen einem Tierheim übergeben. Im Falle des Verkaufs tritt der Erlös an die Stelle des Hundes; nach Abzug etwaiger Pensionskosten ist der verbleibende Kaufpreis an den Berechtigten auszukehren.

 

24.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Der Gerichtsstand ist Stuttgart.